
Mindest-Auslaufflächen
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Merkblättern angegeben.
Letzte Aktualisierung: 13.1.2020
Tierkategorie | Mindest-Auslauffläche | |
BIO * [m² pro Tier] |
||
Säugende Sauen |
2,5 |
|
Weibliche Zuchtschweine |
1,9 |
|
Männliche Zuchtschweine (Zuchteber) |
8,0 |
|
Absetzferkel (über 40 Tage alt) |
bis 30 kg |
0,4 |
Mastschweine, Zuchtläufer |
bis 50 kg | 0,6 |
bis 85 kg | 0,8 | |
bis 110 kg | 1,0 | |
über 110 kg | 1,2 |
* Gemäß Runderlass "Überdachung von Freigelände" müssen bei Biotierhaltung mindestens 50 % dieser Auslaufflächen unüberdacht bleiben. Ausnahmen: In Gebieten mit durchschnittlichen Niederschlagsmengen über 1.200 mm/Jahr sowie bei säugenden Sauen mit Ferkeln bis zum Absetzen und bei Absetzferkeln bis 35 kg müssen mindestens 25 % der Mindestauslauffläche unüberdacht bleiben.
Im Jahr 2021 ist die Bio-Tierhaltung in den EU-Verordnungen EG Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 geregelt. Ab 1.1.2022 gelten die neuen EU-Verordnungen Nr. 848/2018 und Nr. 464/2020. Die neuen Vorgaben werden demnächst auf dieser Seite angezeigt. Einige nationale Interprationen dazu sind noch nicht geklärt (z.B. Summenbildung). |
Tierkategorie | Mindest-Auslauffläche |
1. Tierhaltungsverordnung [m² pro Tier] |
|
Miniaturschweine |
10,00 |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien, Rechtsinterpretationen
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 5) | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 889/2008 |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |