
Stallflächen (Legehennen)
Die hier angegebenen Werte zeigen Maximalangaben der Besatzdichte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen. Zur Definition der Begriffe "Nutzbare Stallfläche" bzw. "Außenscharrraum" siehe Richtlinie Biologische Produktion. Der Außenscharrraum zählt nicht zur nutzbaren Fläche.
Letzte Aktualisierung: 10.8.2018
System | Maximale Besatzdichte | ||
1. Tierhaltungsverordnung [Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche] |
Besonders tierfreundliche Haltung [Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche] |
BIO [Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche] |
|
Legehennen System mit einer nutzbaren Ebene |
7,0
7,5 (bei erhöhten Sitzstangen)
8,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung) |
7,5
8,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)
(erhöhte Sitzstangen und Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich) |
6,0
(Höchstbestand pro Stall: 3000 Hennen) |
Legehennen System mit einer nutzbaren Ebene und Außenscharrraum |
8,0
9,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung) |
8,0
9,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)
(erhöhte Sitzstangen erforderlich) |
7,0
(Höchstbestand pro Stall: 3000 Hennen) |
Legehennen Volierenhaltung |
9,0 |
9,0 (aber max. 18 Tiere/m² nutzbarer Stallgrundfläche)
(erhöhte Sitzstangen und Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich, anrechenbar sind integrierte Sitzstangen der erhöhten Ebenen) |
7,0 (richtlinienkonformer Außenscharrraum erforderlich) sowie max. 14 Tiere pro m² Stallgrundfläche
(max. 3-etagige Voliere [Boden plus 3 Etagen]; wenn 3-etagig, dann oberste Ebene Ruhebereich mit Sitzstangen)
(Höchstbestand pro Stall: 3000 Hennen) |
Im Jahr 2021 ist die Bio-Tierhaltung in den EU-Verordnungen EG Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 geregelt. Ab 1.1.2022 gelten die neuen EU-Verordnungen Nr. 848/2018 und Nr. 464/2020. Die neuen Vorgaben werden demnächst auf dieser Seite angezeigt. Einige nationale Interprationen dazu sind noch nicht geklärt. |
Nest | Ausmaß der Stalleinrichtung Nest | ||
1. Tierhaltungsverordnung |
Gebhobener TGS |
BIO |
|
Legehennen, Einzelnest |
1 Nest pro 7 Tiere |
1 Nest pro 5 Tiere |
1 Nest pro 7 Tiere |
(1 Nest pro 5 Tiere, |
|||
Legehennen, Gruppennest |
1 m² Nestfläche pro 120 Tiere |
1 m² Nestfläche pro 100 Tiere |
1 m² Nestfläche pro 83,3 Tiere |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien |
EU-Bio-Durchführungsvorschrift 889/2008 | Richtlinie Biologische Produktion |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |