Baumaße Schafe

Die Angaben auf den jeweiligenSeiten stellen eine Zusammenfassung und Übersicht der relevanten Baumaße dar. Bei den Baumaßen handelt es sich um gesetzliche Mindestmaße bzw. Richtwerte. Es handelt sich nicht um eine vollständige und abschließende Darstellung sämtlicher erforderlicher Maße und sonstiger Anforderungen.

Bei der Herstellung eines landwirtschaftlichen Bauwerks sind die angegebenen Baumaße stets in Zusammenschau mit den einschlägigen Gesetzen, Merkblättern und Normen anzuwenden.

Die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen nach dem Tierschutzgesetz (TSchG)  bzw. nach der 1. Tierhaltungsverordnung  (1. THVO) sind für alle Betriebe einzuhalten. Der Standard für "Besonders tierfreundliche Haltung" des BML geht über diese Mindestanforderungen hinaus und betrifft die Investitionsförderung. Die Tierhaltung in Biobetrieben ist in den EU-Verordnungen Nr. 848/2018 und Nr. 464/2020 geregelt.

Es wird versucht, die Angaben möglichst aktuell zu halten. Die letzte Aktualisierung der Baumaße ist mit Datum und Verweis auf die gesetzliche Grundlage angegeben. Eventuell danach entstandene Änderungen sind der jeweiligen Rechtsvorschrift zu entnehmen.

Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann keine Haftung übernommen werden.

 


Mindest-Stallflächen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Tierkategorie Mindest-Stallfläche für Gruppenbuchten

1. Tierhaltungsverordnung

[m² pro Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

Schaf bzw. Mutterschaf ohne Lamm 0,80

1,20

1,50
Widder 1,50

3,00

1,50

 

vor der Trennung vom Muttertier

Mutterschaf

(mit 1 Lamm)

1,20

1,50

1,85

Mutterschaf

(mit 2 Lämmern)

1,50

1,80

2,20

Mutterschaf

(mit 3 Lämmern)

1,50

1,80

2,55

 

nach der Trennung vom Muttertier

Lämmer

(bis 6 Monate)

0,50

0,50

0,50

Jungschafe

(6 bis 12 Monate)

0,60

0,80

1,00

(nationale Vorgabe gemäß BMSGPK)

 

 

Tierkategorie

Mindest-Stallfläche für Einzelbuchten

1. Tierhaltungsverordnung

[m²]

BIO

[m²]

(für Zuchtwidder zulässig, ansonsten nur während der Ablammung bzw. als Krankenbucht zulässig)

Widder 3,00 3,00
Mutterschaf (ohne Lamm) 1,20 1,50
Mutterschaf (mit 1 Lamm) 2,00 2,00
Mutterschaf (mit 2 Lämmern) 2,30 2,30
Mutterschaf (mit 3 Lämmern) 2,30 2,55


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien, Rechtsinterpretationen

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 3) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"

 

EU-Bio-Basisverordnung 848/2018 EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Schafe, B5

 


Mindest-Liegeflächen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 20.12.2021

 

Tierkategorie Geschlossene Mindestfläche (Liegefläche), anteilig an der Stallfläche

Empfehlung für teilperforierte Buchten im Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

Schaf bzw. Mutterschaf ohne Lamm 0,65 0,75
Widder 1,20 -
Mutterschaf (mit 1 Lamm) vor der Trennung vom Muttertier 0,95 0,93
Mutterschaf (mit 2 Lämmern) 1,20 1,10
Mutterschaf (mit 3 Lämmern) 1,20 1,28
Lämmer bis 6 Monate nach der Trennung vom Muttertier 0,40 -
Jungschafe (6 bis 12 Monate) 0,50 -


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) und Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 3) EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Schafe, A1

 


Mindest-Auslaufflächen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Tierkategorie Mindest-Auslauffläche für Gruppenbuchten

Besonders tierfreundliche Haltung

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

(keine Auslaufverpflichtung bei Zugang zu Weide während der Weidezeit)

Schaf bzw. Mutterschaf ohne Lamm 1,20 2,50
Widder

3,00

2,50

 

vor der Trennung vom Muttertier

Mutterschaf

(mit 1 Lamm)

1,50 3,00

Mutterschaf

(mit 2 Lämmern)

1,80 3,50

Mutterschaf

(mit 3 Lämmern)

1,80 4,00

 

nach der Trennung vom Muttertier

Lämmer

(bis 6 Monate)

0,50 0,50

Jungschafe

(6 bis 12 Monate)

0,80

1,25

(nationale Vorgabe gemäß BMSGPK)

 

* Gemäß Runderlass "Überdachung von Freigelände" müssen bei Biotierhaltung mindestens 50 % dieser Auslaufflächen unüberdacht bleiben. Ausnahme: In Gebieten mit durchschnittlichen Niederschlagsmengen über 1.200 mm/Jahr müssen mindestens 25 % der Mindestauslauffläche unüberdacht bleiben.

 

 

Tierkategorie

Mindest-Auslauffläche für Einzelbuchten

BIO

[m² pro Tier]

Widder 2,50
Mutterschaf (Krankenbucht)

 

 

kein Auslauf für Krankenabteil sowie Ablammbucht erforderlich

Mutterschaf (mit 1 Lamm)
Mutterschaf (mit 2 Lämmern)
Mutterschaf (mit 3 Lämmern)


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien, Rechtsinterpretationen

 

Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020

 


Belichtung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Einflussgröße

Lichtanforderungen

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

Mindestausmaß der Fenster und

sonstiger transparenter Flächen (Architekturlichte)

3 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

5 % der Stallbodenfläche

Mindest-Lichtstärke

40 Lux

über mindestens 8 Stunden pro Tag

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

40 Lux

über mindestens 8 Stunden pro Tag

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 3) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Schafe, C5 und C6

 


Fressplatz

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen.

Letzte Aktualisierung: 22.1.2015

 

Fütterung

Mindest-Anzahl der Fressplätze

1. Tierhaltungsverordnung

rationierte oder zeitlich begrenzte Futtervorlage

1 Fressplatz pro Tier

Fütterung ad libitum bzw. bei ganztägiger Futtervorlage

1 Fressplatz pro 2,5 Tiere

 

 

Tierkategorie

Mindest-Fressplatzbreite pro Tier

1. Tierhaltungsverordnung

Mutterschafe auch mit Lämmern

40 cm

Lämmer bis 6 Monate (ohne Mutterschaf)

20 cm

Jungschafe über 6 Monate bis 12 Monate

30 cm

Widder

50 cm

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung)

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 3) Tierschutzgesetz § 17


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Schafe, D5

 


Bemessung der Düngerlagerstätte

Die hier angegebenen Werte sind Vorgaben für die Bemessung des Fassungsraumes von Behältern und Düngerlagerstätten gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung. Weitere Informationen sind im ÖKL-Merkblatt Nr. 24 angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 31.1.2019

 

 

Tierart

Entmistungssysteme

Anfall in m³ je Stallplatz und 6 Monate

Tiefstallmist
Lämmer (Alter bis 1/2 Jahr) 0,22
Schafe (Alter ab 1/2 Jahr bis 1,5 Jahre) 0,52
Mutterschafe 0,52

 

 


 

Rechtsvorschrift (aktuelle konsolidierte Fassung)

Umsetzung der Nitratrichtlinie 91/676/EWG

Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung