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Sitzstangen (Junghennen, Legehybridhähne)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 02.12.2022

 

Mindest-Sitzstangenlänge

(bzw. erhöhte Sitzebenen oder beides in Kombination)

1. Tierhaltungsverordnung

[cm/Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

[cm/Tier]

BIO

[cm/Tier]

7,0

(wenn Sitzstangen für höhere Besatzdichte angeboten werden)

25 % der nutzbaren Fläche als zusätzliche Ebenen als Gitterrost mit Entmistung (im Fall eines Systems mit mehreren nutzbaren Ebenen)

10,00

oder mindestens 100 cm² erhöhte Sitzebenen pro Tier


 

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, J1, J2