Baustoff Beton
In der ÖNORM B 4710-1 werden allen Expositionen, denen Beton im landwirtschaftlichen Bereich ausgesetzt ist, die erforderlichen Betonsorten zugeordnet. Im ÖKL-Merkblatt 83 wurden für eine praktische Umsetzung der ÖNORM die Betonsorten den jeweiligen Bauteilen im Bereich der Landwirtschaft zugeordnet. Die Festigkeitsklasse des Betons ist den jeweiligen statischen Erfordernissen anzupassen.
Für Bauteile in sonstigen Wirtschaftsgebäuden (XC1) ist die Festigkeitsklasse unbedingt anzugeben (C20/25 oder C25/30). Für Betone mit Kurzbezeichnungen (B2 bis B7) ergeben sich die Festigkeitsklassen aus der Einhaltung der Rezeptur, und zwar mindestens C25/30. Neben der Angabe der Kurzbezeichnung und der Festigkeitsklasse müssen auch die Konsistenz (empfohlen F52) und das Größtkorn (in der Regel GK22) angegeben werden. Das Größkorn muss umso kleiner gewählt werden, je dünner der Bauteil ist.
Die letzte Aktualisierung der Betonsorten ist mit Datum angegeben. Eventuell danach entstandene Änderungen der Betonsorten sind der ÖNORM B 4710-1 zu entnehmen.
Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann keine Haftung übernommen werden.
ÖKL-Publikationen
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
ÖNORMEN
|
||
|
||
Siehe auch www.betonfibel.at


