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Mindest-Auslaufflächen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 4.2.2013

 

Tierkategorie Mindest-Auslauffläche für Gruppenbuchten

Gebhobener TGS

(Soll-Mindestmaß)

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

(siehe auch Summenregel *)

 

Keine Auslaufverpflichtung bei Zugang zu Weide während der Weidezeit (mind. 120 Tage)

Ziege bzw. Mutterziege ohne Kitz 1,20 2,50
Böcke 1,50 2,50
Mutterziege (mit 1 Kitz) vor der Trennung vom Muttertier 1,50 3,00
Mutterziege (mit 2 Kitzen) 1,80 3,50
Mutterziege (mit 3 Kitzen) 2,10 4,00
Kitze bis 6 Monate nach der Trennung vom Muttertier 0,50 0,50
Jungziegen (6 bis 12 Monate) 0,60 1,25

 

* Interpretation der EU-Bio-VO 889/2008: Wenn keine eindeutige Trennung zwischen Stall und Auslauf möglich ist, werden zur Einhaltung der Anforderungen die Mindestmaße für Stall- und Auslauffläche zusammengezählt. Die Anforderungen für räumlich getrennte Ausläufe bzw. für Stallbauten mit integriertem Auslauf sowie zur Überdachung von Auslaufflächen sind in der LTS 235 (siehe unten) beschrieben.


 

Tierkategorie

Mindest-Stallfläche für Einzelbuchten

Gebhobener TGS

(Soll-Mindestmaße)

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

 

Keine Auslaufverpflichtung bei Zugang zu Weide während der Weidezeit (mind. 120 Tage)

Böcke 1,50 2,50
Mutterziege (mit 1 Kitz) kein Auslauf während der Ablammung erforderlich kein Auslauf während der Ablammung erforderlich
Mutterziege (mit 2 Kitzen)
Mutterziege (mit 3 Kitzen)


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien, Rechtsinterpretationen

 

Sonderrichtlinie (Anlage VII): Merkblatt Gehobener Tiergerechtheitsstandard EU-Bio-Durchführungsvorschrift 889/2008 Kommentierte Fassung der Verordnung EG Nr. 889/2008


 


 

ÖKL-Publikationen

  • LTS 235 Stallbau für die Biotierhaltung - Ziegen

 

 
OEKL Europäische Union lebensministerium.at/land Lebensministerium