Baumaße Schweine
Die Angaben auf dieser Seite stellen eine Zusammenfassung und Übersicht der relevanten Baumaße dar. Bei den Baumaßen handelt es sich um gesetzliche Mindestmaße bzw. Richtwerte aus Gesetzesinterpretationen.
Die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) bzw. nach der 1. Tierhaltungsverordnung (1. THVO) sind für alle Betriebe einzuhalten. Der gehobene Tiergerechtheitsstandard (Gehobener TGS) geht über diese Mindestanforderungen hinaus (Merkblatt „Gehobener Tiergerechtheitsstandard für die bäuerliche Nutztierhaltung“). Die Tierhaltung in Biobetrieben ist in den EU-Verordnungen EG Nr. 834/2007 (Basisverordnung) und Nr. 889/2008 (Durchführungsvorschriften) geregelt.
Die letzte Aktualisierung der Baumaße ist mit Datum und Verweis auf die gesetzliche Grundlage angegeben. Eventuell danach entstandene Änderungen der sind der jeweiligen Rechtsvorschrift zu entnehmen.
Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann keine Haftung übernommen werden.

Planungsbeispiele
- Betrieb Jeitler, Außenklimastall für 320 Mastschweine, Steiermark (Preisträger ÖKL-Baupreis 2012)
- Betrieb Holzweber, Gesamtkonzept für Bio-Schweinehaltung, Oberösterreich (Preisträger ÖKL-Baupreis 2012)
- Betrieb Lackenbauer, Maststall für 576 Mastschweine mit Vormast, Niederösterreich (Nominiert Baupreis 2012)
- Betrieb Gössinger, Bio-Maststall für 500 Mastplätze in Großgruppe, Niederösterreich (Nominiert Baupreis 2012)
- Betrieb Kickmayer, mehrhäusiger Stall für Bio-Schweinemast, Steiermark (Nominiert Baupreis 2012)
- Betrieb Langmayr, Kistenstall für konventionelle Schweinemast, Oberösterreich (Nominiert Baupreis 2012)
- Betrieb Rudlstorfer, Kistenstall für Bio-Schweinemast, Oberösterreich (Nominiert Baupreis 2012)
- Betrieb Stadler, Offenfrontstall für Bio-Schweinemast, Oberösterreich (Nominiert Baupreis 2012)


