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Fressplatz

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen.

Letzte Aktualisierung: 22.1.2015

 

Fütterung

Mindest-Anzahl der Fressplätze

1. Tierhaltungsverordnung

rationierte oder zeitlich begrenzte Futtervorlage

1 Fressplatz pro Tier

Fütterung ad libitum bzw. bei ganztägiger Futtervorlage

1 Fressplatz pro 2,5 Tiere

 

 

Tierkategorie

Mindest-Fressplatzbreite pro Tier

1. Tierhaltungsverordnung

Mutterschafe auch mit Lämmern

40 cm

Lämmer bis 6 Monate (ohne Mutterschaf)

20 cm

Jungschafe über 6 Monate bis 12 Monate

30 cm

Widder

50 cm

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung)

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 3) Tierschutzgesetz § 17


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Schafe, D5