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Fütterung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 23.7.2018

 

Stalleinrichtung

Mindestmaß

1. Tierhaltungsverordnung

Küken und Junghennen (über 6 Wochen alt)

[cm pro Tier]

Legehennen und Zuchttiere

[cm pro Tier]

Masthühner über 750 g

[cm pro Tier]

Fressplatzlänge am Trog oder am Band

3,00

10,00 2,50
Futterrinne am Rundautomaten

1,50

4,00 1,20


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6)


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, E1, E5, E6, I1, I2, K1, K2, Q1, Q2